Jeder Betreiber einer RLT-Anlage ist zur Umsetzung der Richtlinie VDI 6022 "Hygiene-
anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte" selbstverantwortlich verpflichtet.
Nur ist vielen Verantwortlichen diese Vorschrift nicht bekannt.
Die Umsetzung der VDI 6022 setzt regelmäßig wiederkehrende Inspektionen, Wartungs- und evtl. Reinigungsarbeiten voraus. Nur so ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebszustandes einer Raumlufttechnischen Anlage gewährleistet.
Diese VDI-Richtlinie ist als "anerkannte Regeln der Technik" und somit rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch indirekt Gesetzescharakter.
Die Hygienekontrollen sind definiert als regelmäßig, in kurzen, durch die Richtlinie vorgegebenen Zeitabständen, durchzuführende Sichtprüfung des Hygienezustandes der RLT-Anlagen und -Geräte. Dabei sind die einzelnen Komponenten auf Verschmutzung,
Feuchtigkeit, Rostbildung, Kalkablagerungen, Beschädigungen und mikrobielle Kontaminationen zu prüfen. Diese Kontrollen sollten durch das betriebseigene Personal durchgeführt werden. So sind z.B. die Filter einer RLT-Anlage spätestens alle 3 Monate einer Sichtprüfung zu unterziehen. Hierbei sind die aktuelle Druckdifferenz und der optische Eindruck der Filter, der Filterkammer und des Filterrahmens zu prüfen.
Zusätzlich sollen die Anlagen und Geräte in größeren Zeitabständen von Fachkundigen inspiziert werden. Diese müssen eine Lufthygiene-Schulung Kategorie A nach VDI 6022, Blatt 4, absolviert haben. Solche Hygieneinspektionen sollen bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre und bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob bei der Planung, bei der Herstellung und bei der Erstellung der Anlage oder des Gerätes die Forderungen der VDI 6022 eingehalten wurden. Dabei werden auch hygienische Schwachstellen lokalisiert. Zudem werden mikrobiologische Proben entnommen, um eine Einschätzung des Wartungszustandes der Anlage oder des Gerätes aus hygienischer Sicht vornehmen zu können.